
FÖRDERUNG
FÖRDERUNG
Um das festgelegte Ziel der Energiestrategie 2050 zu erreichen, will die Schweiz in den kommenden Jahren die Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen, wie Sonnenenergie, Wasserkraft und Geothermie, stark steigern. Bisher sind Forderungen durch den Bund, und in einigen Fällen, durch die Kantonen und die Gemeinden gesetzt. Die Forderungen sind kumulierbar
Bisher sind Forderungen durch den Bund, und in einigen Fällen, durch die Kantonen und die Gemeinden gesetzt. Die Forderungen sind kumulierbar
Die Anreize sind kumulierbar
BUNDESFÖRDERUNG
Ab 2018, ist Pronovo AG die akkreditierte Zertifizierungsstelle für die Erfassung von Herkunftsnachweisen und die Abwicklung der Förderprogramme für erneuerbare Energien des Bundes.
Mit einer Einmalvergütung erhalten Anlagenbetreiber von Photovoltaikanlagen einen einmaligen Investitionsbeitrag. Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen werden in zwei unterschiedlichen Programmen gewährt:
- Einmalvergütungen für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV)
mit einer Leistung von weniger als <100 kWp . - Einmalvergütungen für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV)
mit einer Leistung ab 100 kWp.
FÖRDERUNG = LEISTUNG (KWP) X 380CHF + 700CHF
Neue Photovoltaik-Anlagen werden seit 2018 ausschliesslich mit Einmalvergütungen gefördert. Die Einmalvergütung setzt sich aus einem Grundbeitrag und einem Leistungsbeitrag zusammen. Die Ansätze von Grund- und Leistungsbeitrag sind von der Energieförderungsverordnung (EnFV) festgelegt und betragen höchstens 30 Prozent der bei der Inbetriebnahme massgeblichen Investitionskosten von Referenzanlagen.
Erweiterungen von bereits mit einer Einmalvergütung geförderten Anlagen haben kein Anrecht mehr auf einen Grundbetrag.